Nr. 6186 – (Sondernr.) – Bezirksbüro für die öffentliche Sicherheit
Sondergenehmigung XI
Gemäß den Richtlinien die die Sondergenehmigung XI regeln, sind
die Bürgermeister dazu verpflichtet, allen Arbeitergruppen die ins
Ausland möchten um dort temporär aus Arbeitsgründen zu verweilen,
nicht nur das Sammelzertifikat für die Hinfahrt auszustellen sondern
auch ein individuelles, welches für die Rückfahrt ein Jahr Gültigkeit
besitzt.
Dem Ministerium ist jetzt bekannt geworden, dass einige Bürgermeister
versäumen, die individuellen Zertifikate bereits bei der Abfahrt auszustellen
und sie den einzelnen Betreffenden erst per Post ins Ausland zusenden, wenn
diese sich bereits dort befinden, natürlich nur auf Anfrage aus dem
Ausland, die ebenfalls per Post stattfindet.
Bei dieser Verfahrensweise, haben sie nicht die Möglichkeit zu überprüfen
ob es sich bei den Antragstellern auch tatsächlich um die Personen
handelt, für die diese Dokumente gültig sein müssten und
geben somit Anlass zu leichtfertigem Missbrauch.
Deswegen bitte ich die Herrschaften Im Auftrag des vorerwähnten Ministeriums,
sich strikt an die angeführten Normen zu halten, dessen Nichtbeachtung
Anlass seitens der Eisenbahngesellschaft sein könnte für bedauernswerte
Anfechtungen der Rückerstattung der Summe über die Preisnachlässe
die Emigranten unrechtmäßig genossen haben.
Der Präfekt: BESSONE
Archiv Quadrat, Bottrop