[...] Hand in Hand [...]

[...] Seit einigen Wochen sind italienische Arbeitskameraden bei uns tätig. Zur Zeit handelt es sich um rund 100 Italiener, die im Raume L`Aquila und in Sardinien im Raume Carbonia geworben wurden. Sie fanden im Bergmannsheim 2 am Sandbergweg Unterkunft. Im Laufe dieses Monats werden weitere Transporte erwartet, so dass am 1.Oktober insgesamt etwa zweihundert Italiener auf unserem Verbundbergwerk beschäftigt sein werden.

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Die Werbung in Italien
Die örtlichen Arbeitsämter in Italien machen interessierte Kräfte auf die Arbeitsmöglichkeiten bei unserer Bergwerksgesellschaft aufmerksam. Interessenten werden dann einem Beauftragten unserer Gesellschaft vorgestellt, der sie auf ihre berufliche und charakterliche Eignung hin überprüft und über die Arbeitsbedingungen aufklärt. Im Anschluß daran nimmt unser Werksfürsorgearzt die Untersuchung auf Bergbautauglichkeit vor. Die von ihm tauglich befundenen Kräfte werden durch die italienischen Arbeitsämter der deutschen Kommission in Verona zugeleitet, wo die endgültige Anlegeuntersuchung und der Abschluß der Arbeitsverträge erfolgt. Von Verona aus reisen die italienischen Neubergleute in geschlossenen Transporten über München zur Bergbausammelstelle Essen-Heisingen, die sie dann nach Walsum weiterleitet. [...]

 

Besondere Bestimmungen
Für die Anlegung und Ausbildung italienischer Neubergleute hat die Bergbehörde besondere Bestimmungen erlassen. Alle Italiener, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig sind, müssen zunächst sechs Wochen im Übertagebetrieb beschäftigt werden. Während dieser Zeit erhalten sie täglich zwei Stunden Sprachunterricht. Nach bestandener Sprachprüfung werden sie in den Untertagebetrieb verlegt, wo sie dann wie jeder deutsche Neubergmann ausgebildet werden.
Unsere Gesellschaft beabsichtigt nicht, Saisonarbeiter einzustellen, sondern hat vorgesehen, die italienischen Arbeitskameraden auch in Walsum ansässig zu machen. Grundsatz bei der Anwerbung, beim Einsatz, bei der Ausbildung und Betreuung der Italiener ist, dass sie den deutschen Neubergleuten gleichgestellt werden.

 

Nach häuslichen Gewohnheiten verpflegt und betreut
In Bergmannsheim 2 wohnen unsere italienischen Arbeitskameraden. Sie sind geschlossen untergebracht. Diese Tatsache ermöglicht es, die Männer aus dem Süden auch entsprechend ihren häuslichen Gewohnheiten zu verpflegen und zu betreuen. Im Heim steht ein italienischer Landsmann als Dolmetscher und zur Betreuung zur Verfügung.
Um den Italienern die Eingewöhnung zu erleichtern, ist zeitweilig auch eine italienische Fürsorgerin der Caritas in Walsum tätig. Jeden Sonntag wird in der St. Dionysius-Kirche in Walsum ein Gottesdienst in ihrer Muttersprache gehalten. Auch kulturelle Veranstaltungen werden laufend in Verbindung mit der italienischen Caritas und dem Konsulat durchgeführt. Im Betrieb stehen ebenfalls italienische Dolmetscher zur Verfügung.
Die italienischen Arbeitskameraden haben sich auf Walsum sehr gut eingelebt. Die Abgänge, die zum Teile durch Heimweh und Krankheit bedingt sind, halten sich in normalen Grenzen.

 

Aufgabe für die Belegschaft
Für unsere Belegschaft ergibt sich mit der Einstellung der italienischen Neubergleute die Aufgabe, in ihnen nicht nur Arbeitskräfte zu sehen, sondern ihnen auch menschlich zu begegnen. Wenn wir uns in ihre Lage versetzen und bedenken, was es heißt, die Heimat zu verlassen, um in einem fremden Land das tägliche Brot zu verdienen, dann erwächst für uns daraus eine große Verpflichtung. Vielen aus unseren Reihen ist es schließlich nach dem Kriege ähnlich ergangen; auch sie haben Haus und Hof verlassen und sich bei uns am Niederrhein eine neue Existenz aufbauen müssen.
Betrachten wir es darum nicht nur als eine Menschen-, sondern auch als eine Christenpflicht, sich der italienischen Belegschaftsmitglieder mit besonderer Liebe anzunehmen. Kameradschaft ist immer eine der vornehmsten Tugenden des Bergmanns gewesen. Auch aus dieser Verpflichtung heraus wollen wir unsere italienischen Kameraden vorbehaltlos in unsere Gemeinschaft aufnehmen.

Bundesarchiv Koblenz, Akte B 119 Nr. 3054/1