Die "Vereinbarung
über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften nach
der Bundesrepublik Deutschland “ vom 20. Dezember 1955 regelte
die praktische Durchführung der Arbeitsvermittlung in Italien von der
Anforderung der deutschen Betriebe über die Auswahl der Bewerber in
Italien bis hin zu Anreise, Lohnfragen und Familiennachzug.
Zunächst sollten Saisonarbeiter für die Landwirtschaft und für
das Hotel- und Gaststättengewerbe angeworben werden. Die Arbeitsverträge
waren auf sechs oder zwölf Monate befristet. Aber bereits kurz nach
Unterzeichnung des Abkommens reichten Betriebe aus allen Branchen, besonders
Industrie und Bergbau, Vermittlungsaufträge ein.
Die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik verlief so günstig,
dass auch weiterhin viele Arbeitskräfte gebraucht wurden. 1960 schloss
Deutschland Abkommen mit Griechenland und Spanien ab, 1961 mit der Türkei,
1963 mit Marokko, 1964 mit Portugal. Das deutsch-italienische Anwerbeabkommen
diente dabei als Vorbild.
Erst die Rezession 1966/67 ließ die Anwerbung zurück gehen. Die
Ölkrise 1973 und die damit verbundene Wirtschaftsflaute führte
schließlich noch im selben Jahr zu einem völligen Anwerbestopp.