Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Dachorganisation der deutschen
Einzelgewerkschaften und wurde 1949 gegründet. Damals gehörten
dem DGB 16 Mitgliedsgewerkschaften an, heute sind es nach einem langen Prozess
von Gewerkschaftsfusionen noch acht.
Die deutschen Gewerkschaften, die sich zunächst vehement gegen die
Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften ausgesprochen hatten,
kümmerten sich nach dem Abschluss des deutsch-italienischen Anwerbeabkommens
jedoch intensiv um Organisation und Betreuung der Italiener in Deutschland.
Durch die Einbindung in die Gewerkschaften sollte zum einen verhindert werden,
dass deutsche Unternehmen italienische und deutsche Kollegen gegeneinander
ausspielen und die Tarifverträge umgehen konnten.
Der DGB suchte die Zusammenarbeit mit der katholischen italienischen Gewerkschaft
Confederazione Italiana Sindacati Lavoratori (CISL) und richtete im Frühjahr
1956 eine Zentralstelle des italienischen Gewerkschaftsbundes für die
Betreuung der italienischen Arbeitnehmer in Deutschland ein. Das Büro
der Zentralstelle befand sich beim DGB-Bundesvorstand in Düsseldorf
und wurde von dem italienischen Gewerkschafter Nino Poli besetzt.
Die Aufgaben dieser Zentralstelle lagen vor allem in der sozialen und kulturellen
Betreuung der Italiener in Deutschland. Arbeits- und tarifrechtliche Fragen
sollten durch die Einzelgewerkschaften betreut werden.
Italiener hatten aufgrund einer EWG-Verordnung (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft,
Vorläufer der EU) das passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen, wenn
sie einem Betrieb drei Jahre lang angehörten. Das heißt, sie
konnten nach drei Jahren im Betrieb als Betriebsrat gewählt werden.
Seit 1968 hatten alle Bürger eines EWG-Mitgliedstaates in einem anderen
EWG-Staat direkt das passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen, unabhängig
von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit. Damit waren sie in dieser
Hinsicht ihren deutschen Kollegen gleich gestellt.