Das
erste größere Abkommen zwischen Deutschland und Italien war das
Clearing-Abkommen vom 1. Oktober 1934, das den Wirtschaftsgüteraustausch
zwischen Italien und Deutschland regeln sollte. Das Deutsche Reich verfügte
nur über geringe Devisen, deshalb sollten keine direkten Währungsströme
zwischen beiden Ländern fließen, sondern der jeweilige Händler
meldete einer Clearing-Stelle den Wert der ex- oder importierten Waren, die
aus einem Fond abgerechnet wurden. Der Vorteil war, dass man jederzeit einen
genauen Überblick über die jeweils ex- und importieren Waren hatte.
Am besten funktionierte das System bei einem Gleichgewicht des Warenaustausches,
das allerdings selten erreicht wurde. Besonders die Lohnersparnisse, die italienische
Zivilarbeiter in die Heimat zu ihren Familien schickten, belasteten das System.
Italien musste die Überweisungen an die Familien vorstrecken, erhielt
aber nicht genügend Warenlieferungen aus Deutschland, die man dieser
Summe hätte verrechnen können.
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