Freigabe der Devisen
Das erste größere Abkommen zwischen Deutschland und Italien war das Clearing-Abkommen vom 1. Oktober 1934, das den Wirtschaftsgüteraustausch zwischen Italien und Deutschland regeln sollte. Das Deutsche Reich verfügte nur über geringe Devisen, deshalb sollten keine direkten Währungsströme zwischen beiden Ländern fließen, sondern der jeweilige Händler meldete einer Clearing-Stelle den Wert der ex- oder importierten Waren, die aus einem Fond abgerechnet wurden. Der Vorteil war, dass man jederzeit einen genauen Überblick über die jeweils ex- und importieren Waren hatte. Am besten funktionierte das System bei einem Gleichgewicht des Warenaustausches, das allerdings selten erreicht wurde. Besonders die Lohnersparnisse, die italienische Zivilarbeiter in die Heimat zu ihren Familien schickten, belasteten das System. Italien musste die Überweisungen an die Familien vorstrecken, erhielt aber nicht genügend Warenlieferungen aus Deutschland, die man dieser Summe hätte verrechnen können.

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