Am 25. März 1957 unterschrieben in Rom Regierungsvertreter Italiens,
der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Belgiens, der Niederlande und
Luxemburgs den Vertrag zur Europäischen Gemeinschaft und gründeten
damit die EG. Der Vorläufer der Europäischen Union war vor allem
im Hinblick auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit dieser Länder entstanden.
In Rom wurde ebenfalls ein Vertrag zur Gründung einer Europäischen
Atomgemeinschaft (EURATOM) abgeschlossen.
Die beiden Verträge zusammen werden als „Römische Verträge“
bezeichnet.