Römische Verträge

Am 25. März 1957 unterschrieben in Rom Regierungsvertreter Italiens, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs den Vertrag zur Europäischen Gemeinschaft und gründeten damit die EG. Der Vorläufer der Europäischen Union war vor allem im Hinblick auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit dieser Länder entstanden.
In Rom wurde ebenfalls ein Vertrag zur Gründung einer Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) abgeschlossen.
Die beiden Verträge zusammen werden als „Römische Verträge“ bezeichnet.

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