Laut Genfer Konvention dürfen kriegsgefangene Soldaten der Mannschaftsdienstgrade,
im Gegensatz zu Offizieren, zur Arbeit eingesetzt werden. Kriegsgefangene
dürfen aber nicht in der Rüstungsindustrie arbeiten und stehen
unter der Betreuung und Kontrolle des internationalen Roten Kreuzes.
Schon im ersten Weltkrieg hatte man auf den Ruhrgebietszechen Erfahrungen
mit dem Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen gemacht. Trotz unbefriedigender
Arbeitsleistungen aus Sicht der Zechenleitungen war ihr Beitrag zur deutschen Kriegswirtschaft erheblich.
Im zweiten Weltkrieg wurden vor allem in der Phase des „Abnutzungskrieges“
von Anfang 1942 bis Kriegsende gefangene Soldaten der deutschen Wirtschaft
zugeführt. Zuständig für die Koordinierung des Arbeitseinsatzes
waren die Mannschaftsstammlagerlager, die sogenannten Stalags,
in denen die Kriegsgefangenen aufgenommen wurden, bevor sie auf die einzelnen
Arbeitskommandos verteilt wurden.
Auf den Zechen wurden neben den italienischen
Militärinternierten vor allem kriegsgefangene „Russen“
eingesetzt. Die sowjetischen Kriegsgefangenen wurden besonders schlecht
behandelt, weil sie in den Augen des NS-Regimes „rassisch minderwertige
Untermenschen“ waren und als „Bolschewisten“ die erklärten
Feinde des Nationalsozialismus. Besonders nachteilig wirkte sich aus, dass
für sie in Deutschland nicht die Schutzbestimmungen der Genfer Konvention
galten. Stalin hatte alle Verträge des Zaren aufgelöst, die sowjetischen
Kriegsgefangenen befanden sich, so die deutsche Auffassung, in einem rechtsfreien
Raum. Viele russische Kriegsgefangene starben während des rücksichtslosen
Arbeitseinsatzes in den Zechen des Ruhrgebietes an Unterernährung,
Krankheiten, den Folgen von Misshandlungen oder durch Unfälle.