Kriegsgefangene

Laut Genfer Konvention dürfen kriegsgefangene Soldaten der Mannschaftsdienstgrade, im Gegensatz zu Offizieren, zur Arbeit eingesetzt werden. Kriegsgefangene dürfen aber nicht in der Rüstungsindustrie arbeiten und stehen unter der Betreuung und Kontrolle des internationalen Roten Kreuzes.
Schon im ersten Weltkrieg hatte man auf den Ruhrgebietszechen Erfahrungen mit dem Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen gemacht. Trotz unbefriedigender Arbeitsleistungen aus Sicht der Zechenleitungen war ihr Beitrag zur deutschen Kriegswirtschaft erheblich.
Im zweiten Weltkrieg wurden vor allem in der Phase des „Abnutzungskrieges“ von Anfang 1942 bis Kriegsende gefangene Soldaten der deutschen Wirtschaft zugeführt. Zuständig für die Koordinierung des Arbeitseinsatzes waren die Mannschaftsstammlagerlager, die sogenannten Stalags, in denen die Kriegsgefangenen aufgenommen wurden, bevor sie auf die einzelnen Arbeitskommandos verteilt wurden.
Auf den Zechen wurden neben den italienischen Militärinternierten vor allem kriegsgefangene „Russen“ eingesetzt. Die sowjetischen Kriegsgefangenen wurden besonders schlecht behandelt, weil sie in den Augen des NS-Regimes „rassisch minderwertige Untermenschen“ waren und als „Bolschewisten“ die erklärten Feinde des Nationalsozialismus. Besonders nachteilig wirkte sich aus, dass für sie in Deutschland nicht die Schutzbestimmungen der Genfer Konvention galten. Stalin hatte alle Verträge des Zaren aufgelöst, die sowjetischen Kriegsgefangenen befanden sich, so die deutsche Auffassung, in einem rechtsfreien Raum. Viele russische Kriegsgefangene starben während des rücksichtslosen Arbeitseinsatzes in den Zechen des Ruhrgebietes an Unterernährung, Krankheiten, den Folgen von Misshandlungen oder durch Unfälle.

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